Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „DigiCheck24“
Ausschließlich für Unternehmer (B2B)
Stand: Juni 2026
Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können keinen Vertrag abschließen. Für die rechtliche Absicherung empfehlen wir dennoch die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Hägele Datenservice
Winfried Hägele
Harzerhäuser 16
D-79871 Eisenbach
E-Mail: info@digicheck24.de
Telefon: 0152 – 59 65 92 95
USt-IdNr.: DE451566883
(nachfolgend „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die entgeltliche oder unentgeltliche Testnutzung der webbasierten Software „DigiCheck24“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“).
(2) DigiCheck24 wird ausschließlich als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt. Der Zugriff erfolgt über die vom Anbieter mitgeteilte Internetadresse (derzeit app.digicheck24.de).
(3) Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Anbieter. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Ausschließlich B2B – nur Unternehmer als Vertragspartner:
Verträge über DigiCheck24 werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14
BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist
ausgeschlossen.
(5) Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss verbindlich, dass er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und Unternehmer ist. Der Kunde stellt auf Anforderung den Unternehmerstatus nach (z. B. durch Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder USt-IdNr.).
(6) Stellt sich nachträglich heraus, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses kein Unternehmer war, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall kann der Anbieter die Nutzung sperren; bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.
(7) „Station“ ist im Sinne dieser AGB ein vom Kunden definierter Standort bzw. Betrieb, für den die Software gesondert lizenziert wird. „Module“ sind funktionale Erweiterungen der Software (z. B. Startmodul, DigiMHD, DigiSchicht).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Einräumung des Zugangs zur Software DigiCheck24 einschließlich der im jeweiligen Leistungsumfang beschriebenen Funktionen über das Internet (Nutzerzugänge, Speicherung von Daten auf Servern des Anbieters bzw. seines Hosters).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der gebuchten Modulkonfiguration. Maßgeblich sind insbesondere:
- Startmodul – Basisumfang mit Checklisten, Aufgaben, Auswertungen, Verwaltungsfunktionen und weiteren im Angebot aufgeführten Funktionen;
- Zusatzmodule – z. B. DigiMHD (MHD-Verwaltung), DigiSchicht (Schichtplanung), sofern gesondert gebucht;
- Individuelle Leistungen – z. B. Einrichtung, Schulung, Sonderentwicklung, sofern vereinbart.
(3) Der Anbieter schuldet keinen Erfolg im betriebswirtschaftlichen Sinne (z. B. bestimmte Kosteneinsparungen, Umsatzsteigerungen oder Fehlerfreiheit betrieblicher Abläufe). Maßgeblich ist die ordnungsgemäße Bereitstellung der Software gemäß Leistungsbeschreibung.
(4) Eine Überlassung der Software auf Datenträgern, eine Installation beim Kunden vor Ort oder der Erwerb von Eigentum an der Software ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung des Anbieters (E-Mail genügt) oder durch Freischaltung des Zugangs nach schriftlicher bzw. textlicher Beauftragung durch den Kunden.
(3) Der Anbieter kann Interessenten eine unverbindliche Testphase (Demo) einräumen. Umfang und Dauer ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Mit Ablauf der Testphase endet der Zugang automatisch, sofern kein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt.
(4) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, volljährig und geschäftsfähig zu sein, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln sowie alle erforderlichen internen Genehmigungen eingeholt zu haben.
§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Wartung und Service Levels (SLA)
(1) Die Software ist für die Nutzung in gängigen Webbrowsern auf Endgeräten (PC, Tablet, Smartphone) ausgelegt. Der Kunde ist für eine internetfähige Endeinrichtung und einen funktionierenden Internetzugang selbst verantwortlich.
(2) Verfügbarkeit: Der Anbieter strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Software von mindestens 98 % an. Als verfügbar gilt die Erreichbarkeit der Anwendung unter der vereinbarten Internetadresse (derzeit app.digicheck24.de) über HTTPS. Die Verfügbarkeit wird als Mittelwert je Kalendermonat berechnet.
(3) Ausnahmen von der Verfügbarkeit: Nicht als Ausfallzeit gewertet werden insbesondere:
- angekündigte Wartungsarbeiten (siehe Abs. 4),
- Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Internetausfall, Stromausfall, DDoS-Angriffe, Ausfall des Hosters oder von Drittanbietern),
- höhere Gewalt (§ 14),
- Störungen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder durch fehlerhafte Daten verursacht werden,
- nutzerseitige Fehlkonfigurationen oder veraltete Browser.
(4) Wartung: Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in randständigen Zeiten (z. B. abends oder am Wochenende) durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig per E-Mail oder im System mitgeteilt. Wartungsfenster von insgesamt höchstens 4 Stunden pro Kalendermonat gelten nicht als Verfügungsausfall.
(5) Basis-Support (im Startmodul enthalten): Der Anbieter erbringt Support ausschließlich per E-Mail unter info@digicheck24.de. Eingehende Anfragen werden in der Regel innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet bzw. mit einer ersten Rückmeldung quittiert. Die Bearbeitung erfolgt zu den Support-Bearbeitungszeiten des Anbieters (in der Regel werktags außerhalb der hauptberuflichen Arbeitszeit, nachträglich mitgeteilt). Ein telefonischer Support ist im Basis-Support nicht enthalten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, während der hauptberuflichen Tätigkeit des Anbieters erreichbar zu sein.
(6) Support-Paket (optional, kostenpflichtig): Sofern der Kunde das Support-Paket gesondert gebucht hat, erhält er zusätzlich zum Basis-Support telefonischen Support auf dem Mobiltelefon des Anbieters. Die Erreichbarkeit richtet sich nach den im Angebot bzw. auf der Website ausgewiesenen Telefon-Supportzeiten (derzeit in der Regel Montag bis Freitag 15:00–20:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Außerhalb dieser Zeiten ist keine telefonische Erreichbarkeit geschuldet; E-Mail-Anfragen werden wie im Basis-Support bearbeitet. Bei schweren Störungen bemüht sich der Anbieter innerhalb der Telefon-Supportzeiten um eine zeitnahe Bearbeitung.
(7) Schwere Störungen: Bei Störungen, durch die die Software für den Kunden ganz oder überwiegend unbenutzbar ist, beginnt der Anbieter mit der Bearbeitung so bald wie betrieblich möglich – bei Kunden mit Support-Paket prioritär innerhalb der Telefon-Supportzeiten. Der Kunde unterstützt bei der Fehleranalyse (z. B. durch Schilderung, Screenshots, Angabe betroffener Nutzer und Zeitpunkt).
(8) Keine Vertragsstrafen: Die vorstehenden Service Levels dienen der Transparenz und Zielvereinbarung. Sie begründen keinen Anspruch des Kunden auf Minderung, Erstattung, Schadensersatz oder sonstige Entschädigungen bei Unterschreitung, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Gesetzliche Mängelrechte (§ 11) bleiben unberührt.
(9) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, Funktionen zu verbessern, zu ergänzen oder – sofern nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind – einzelne Funktionen einzustellen. Der Anbieter wird wesentliche Einschränkungen rechtzeitig mitteilen.
(10) Schnittstellen zu Drittsystemen (z. B. WaWi, Kassensysteme, Importe) werden nur insoweit geschuldet, wie sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm importierten oder eingegebenen Daten verantwortlich.
§ 5 Preise, Preisgarantie, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung bzw. auf der Website des Anbieters (www.digicheck24.de) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – pro Station und Monat sowie zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich für den einzelnen Kunden ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis in Textform (Angebot/Auftragsbestätigung).
(2) Preisgarantie Startmodul: Schließt der Kunde innerhalb eines auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Einführungspreis-Zeitraums einen kostenpflichtigen Vertrag über das Startmodul ab, gilt der in Angebot bzw. Auftragsbestätigung für die jeweils gebuchte Station vereinbarte Preis als Preisgarantie dauerhaft unverändert, solange der Vertrag über das Startmodul für diese Station ununterbrochen fortbesteht. Spätere Preisänderungen auf der Website oder für Neukunden betreffen diese Verträge nicht.
(3) Preise für Neukunden und nach Ablauf des Einführungspreis-Zeitraums: Für Verträge, die nicht unter Abs. 2 fallen, gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses im Angebot bzw. auf der Website ausgewiesen sind.
(4) Zusatzmodule (z. B. DigiMHD, DigiSchicht) und das Support-Paket werden – sofern gebucht – zu den im Angebot zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preisen berechnet.
(5) Preisänderungen ohne AGB-Änderung: Die Veröffentlichung geänderter Preise auf der Website oder in Angeboten ist keine Änderung dieser AGB und löst keine Pflicht zur Mitteilung geänderter AGB nach § 15 aus. Die Preisgarantie nach Abs. 2 bleibt hiervon unberührt. Preiserhöhungen für bereits gebuchte Zusatzmodule oder das Support-Paket teilt der Anbieter dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit; der Kunde kann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung das betroffene Zusatzmodul bzw. Support-Paket außerordentlich kündigen.
(6) Der Preis ist unabhängig von der Anzahl der angelegten Mitarbeiter bzw. Nutzer pro Station, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Preismodell vereinbart wurde.
(7) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen werden in Textform (E-Mail oder Bereitstellung im System) zugestellt.
(8) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(9) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB) sowie die Bereitstellung des Zugangs nach Mahnung vorübergehend zu sperren. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
(10) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich oder in Textform geltend zu machen; danach gelten die Rechnungen als anerkannt, sofern der Anbieter den Kunden bei Rechnungsstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenexport
(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- erheblichen oder wiederholten Zahlungsverzügen trotz Mahnung,
- missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung der Software,
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage die im System gespeicherten Kundendaten in einem gängigen Exportformat (z. B. CSV, XLSX, PDF – soweit technisch verfügbar) für einen Zeitraum von 30 Tagen zur Verfügung. Danach können die Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet, sofern der Anbieter die Kündigung nicht zu vertreten hat.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (Benutzernamen, Passwörter) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Für Aktivitäten unter seinen Zugängen haftet der Kunde, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern eingegebenen, importierten oder verarbeiteten Daten sachlich richtig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nutzen. Eine Weitergabe von Zugängen an unbefugte Dritte, automatisiertes Auslesen (Scraping), Reverse Engineering oder sonstige missbräuchliche Nutzung ist untersagt.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung arbeits-, datenschutz- und branchenspezifischer Vorschriften in seinem Betrieb selbst verantwortlich (z. B. Dokumentationspflichten, Betriebsvereinbarungen, Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern).
(5) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über Störungen, Sicherheitsvorfälle oder vermutete unbefugte Zugriffe.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Sämtliche Rechte an der Software, der Oberfläche, der Dokumentation, Marken und sonstigen Bestandteilen verbleiben beim Anbieter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(3) Die im System gespeicherten Inhalte und Daten des Kunden verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten und – soweit erforderlich – zu sichern.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß der Datenschutzerklärung unter www.digicheck24.de/datenschutz.
(2) Soweit der Kunde personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder sonstiger Personen in der Software verarbeitet und der Anbieter diese im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AV-Vertrag ist Vertragsbestandteil; er wird dem Kunden auf Anfrage bzw. bei Vertragsschluss in Textform übermittelt.
(3) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm in die Software eingebrachten personenbezogenen Daten, soweit er selbst den Zweck und die Mittel der Verarbeitung bestimmt.
§ 10 Support und Einrichtung
(1) Basis-Support (in § 4 Abs. 5 geregelt) ist im Startmodul enthalten: Support ausschließlich per E-Mail unter info@digicheck24.de, Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Werktagen, keine telefonische Erreichbarkeit während der hauptberuflichen Tätigkeit des Anbieters.
(2) Support-Paket (optional): Kunden mit gebuchtem Support-Paket erhalten zusätzlich telefonischen Support auf dem Mobiltelefon des Anbieters gemäß § 4 Abs. 6 und § 5 Abs. 4. Die Mobilnummer wird nach Buchung in Textform mitgeteilt. Anrufe außerhalb der vereinbarten Telefon-Supportzeiten sind nicht geschuldet; der Kunde kann in dringenden Fällen eine E-Mail senden.
(3) Die Ersteinrichtung und Grundeinweisung erfolgt – sofern im Angebot enthalten oder vereinbart – in zumutbarem Umfang, in der Regel per Fernwartung, Video-Telefonat oder E-Mail. Schulungen vor Ort oder individuelle Entwicklungen sind gesondert zu vergüten.
§ 11 Gewährleistung und Mängel
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform zu rügen und den Mangel möglichst genau zu beschreiben.
(3) Bei berechtigten Mängeln wird der Anbieter nach eigener Wahl den Mangel beheben oder eine mangelfreie Leistung erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
(5) Keine Gewähr übernimmt der Anbieter für Störungen, die auf höhere Gewalt, fehlerhafte Internetverbindungen beim Kunden, unsachgemäße Bedienung oder unsachgemäße Datenpflege durch den Kunden zurückzuführen sind.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden aus Datenverlust ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
§ 14 Höhere Gewalt
Leistet der Anbieter infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Streik, Ausfall von Netzen oder Rechenzentren Dritter) vorübergehend nicht, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Dauert die Beeinträchtigung länger als drei Monate, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn sachliche Gründe dies erfordern (z. B. Gesetzesänderungen, technische Weiterentwicklung) und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter weist in der Mitteilung auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderung zu.
(4) Die in § 5 Abs. 2 vereinbarte Preisgarantie bleibt von AGB-Änderungen unberührt; der garantierte Preis ist der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis, eine Erhöhung durch AGB-Änderung ist ausgeschlossen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters (Eisenbach), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textform-Erfordernisses.
Empfehlung für den Vertragsschluss: Den vereinbarten Preis (inkl. Preisgarantie) immer schriftlich oder in Textform im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festhalten (z. B. „Startmodul Station [Name]: 49,00 EUR netto/Monat, Preisgarantie gemäß AGB“). Lassen Sie den Kunden die AGB und seinen Unternehmerstatus bestätigen und übermitteln Sie den AV-Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO, sobald Mitarbeiterdaten verarbeitet werden.